Ihre Lichtkabinen verschmutzen im Lauf der Jahre und die Röhren und Lampen altern und geben das Licht nicht mehr in der für Farbprüfungen benötigten Qualität ab. Wenn Sie nicht die technischen Möglichkeiten haben die Wartung an den Geräten richtig durchzuführen, hilft ein Wartungsvertrag für die regelmäßige Reinigung und den Röhrenwechwechsel. Der empfohlene Wartungsabstand für Prüfmittel ist in der Regel ein Jahr. Das ist auch bei Lichtkabinen so, denn nach 1 Jahr haben die Streuscheiben und Leuchtmittel einen deutlich sichtbaren Beschlag, die Reflektoren sind beschlagen und je nach Einschalthäufigkeit und Brenndauer der Röhren sollten diese erneuert werden.
Wenn Ihre Normlichtgeräte in die Prüfmittelüberwachung Ihrer Firma aufgenommen wurden, hilft eine regelmäßige Wartung die Standards einzuhalten.
Die Preisgstaltung des Wartungsvertrags ist abhängig von der Anzahl der Lichtkabinen bzw. Leuchtmodule und der Anzahl der zu zertifizierenden Lichtarten. Für Fahrtkosten gibt es eine für ganz Deutschland gültige günstige Pauschale.
Wir senden Ihnen gerne unseren Wartungsvertrag und machen Ihnen ein Angebot für Ihre Lichtkabinen und Lichtanlagen, auch wenn Sie verschiedene Lichtkabinenfabrikate einsetzen.