Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland.
Als Kleinunternehmen bitten wir darum, auf Anfragen nach einer entsprechenden Bestätigung zu verzichten.
Mehr Information finden Sie beim
Bundesministerium für Arbeit und Soziales.